Teilnahmebedingungen für unser Partnerprogramm
Stand: 30.3.2008
Für die Teilnahme am Partnerprogramm gibt es Teilnahmebedingungen, die Sie akzeptieren müssen, wenn Sie mitmachen möchten. Bitte lesen Sie sich diese Informationen aufmerksam durch, damit es hinterher nicht zu Missverständnissen kommt. Mit dem Setzen des Hakens bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen als verbindliche vertragliche Grundlage zur Teilnahme an unserem Partnerprogramm akzeptieren.
Grundlage
Das Partnerprogramm von unternehmenskick.de ermöglicht es jedem registrierten Teilnehmer für die Vermittlung von Verkäufen eine Provision zu bekommen.
Trackinglinks
Sie nehmen am Partnerprogramm teil, indem Sie sog. "Trackinglinks" auf Ihren eigenen Internetseiten oder an anderen Stellen (vgl. "Platzierung des Trackinglinks") einbauen.
Nach der Registrierung beim Partnerprogramm können Sie sich hier einloggen und dann auf "Kampagnen" klicken. Dort finden Sie Ihre Trackinglinks.
Ausschließlich mit diesen Links erkennen wir, dass jemand über Sie auf unsere Seite gelangt ist. Andere Empfehlungen können wir nicht vergüten.
Provision
Für jeden Verkauf, der über einen Ihrer Trackinglinks zustande kommt und der bezahlt und nicht mehr storniert werden kann, zahlen wir Ihnen eine Provision von 30% des Netto-Verkaufswerts (d.h. auf den Preis ohne die Umsatzsteuer).
Der Provisionsbetrag für einen Verkauf steht Ihnen zu, sobald ein Käufer das Produkt bezahlt hat und nicht mehr stornieren kann, weil die Testphase oder die Rückgabefrist abgelaufen ist.
Wie lange ein Verkauf storniert werden kann, hängt vom jeweiligen Angebot ab und kann zwischen 0 Tagen und 6 Wochen schwanken (zur Zeit sind es 7 Tage).
Die Auszahlung erfolgt jeweils am 10. eines Monats (oder am ersten Werktag danach, falls der 10. auf eine Wochenende oder einen Feiertag fallen sollte) für den vorangegangenen Monat. (Beispiel: Alle fälligen Provisionen für Mai werden am 10. Juni ausbezahlt).
Es werden grundsätzlich nur Guthaben über 50 EUR ausbezahlt. Niedrigere Beträge werden auf den Folgemonat angerechnet.
Selbstnutzung und Weitergabe der Provision
Es ist nicht erlaubt,
- den eigenen Empfehlungslink für sich selbst zu nutzen oder
- sich gegenseitig zu empfehlen (Person A meldet sich über Empfehlungslink der Person B an und B meldet sich über A an).
Ein Verstoß führt zur Rückforderung der Provision und zur Kündigung der Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns.
Platzierung des Empfehlungslinks
Sie können Ihren Empfehlungslink auf Ihrer Webseite, in E-Mails oder auf Drucksachen platzieren. Sie können auch Werbung in Medien buchen und die Empfehlungslinks in dieser Werbung platzieren.
Unerwünschte Platzierungen des Empfehlungslinks
Es ist nicht erlaubt, die Empfehlungslinks im Zusammenhang mit gesetzwidrigen, rassistischen, pornografischen, Minderheiten diffamierenden oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu platzieren. Es ist weiterhin nicht erlaubt, die Empfehlungslinks in unerwünschten Werbe-E-Mails (Spam) zu platzieren. Ebenso ist die Verwendung und/oder Nennung der Links in unerwünschter Telefon-, SMS- oder Faxwerbung verboten oder den Empfehlungslink in Popups (unerwünschte Werbefenster) auf Webseiten zu platzieren.
Auch das unerwünschte Werben in Foren oder Newsgroups ist verboten.
Provisionen, die über diese unerwünschten Platzierungen zustande gekommen sind, werden nicht gutgeschrieben.
Haftungsbeschränkung
Wegen der hohen Missbrauchsgefahr bei der Verwendung der Trackinglinks weisen wir an dieser Stelle jedoch noch einmal eindringlich darauf hin, dass sich der Teilnehmer mit der Verwendung eines Trackinglinks umfassend verpflichtet, die Betreiber des Partnerprogramms von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und den Betreibern die Kosten einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, wenn Dritte die Betreiber wegen möglicher Rechtsverstöße des Teilnehmers in Anspruch nehmen. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht nur, wenn entgegen der ausdrücklichen Verbote die Empfehlungslinks in unerwünschter Form in E-Mails, Popups, Foren oder Newsgroups platziert oder im Rahmen von unerwünschten Telefon-, SMS- oder Faxwerbung oder sonstigen unerwünschten Marketingaktionen verwendet werden.
Haftung
Ein Anspruch auf Nutzung des Partnerprogramms besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Vorübergehende Beschränkungen oder Unterbrechungen des Zugangs können sich durch technische Störungen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Änderungen und Verbesserungen der technischen Anlagen, Überlastung der Telekommunikationsnetze oder aus anderen Gründen ergeben.
Die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Betreibers des Partnerprogramms für Personen- und Sachschäden einschließlich der Schäden auf Grund von Zugangsbeschränkungen oder -unterbrechungen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Betreiber gilt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Betreiber nur für Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist dabei auf vorhersehbare Schäden beschränkt.
Sollten Dritte die Betreiber wegen möglicher Rechtsverstöße eines Teilnehmers am Parnerprogramms in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Teilnehmer, die Betreiber von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und den Betreibern die Kosten einschließlich etwaiger Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen, die diesen wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Soweit der Zugang auf Grund einer von den Betreibern geplanten Maßnahme zur Wartung, Instandsetzung, Änderung oder Verbesserung der Partnerprogramm-Betreibers oder sonstigen auch im Interesse des Workshopleiters liegenden Gründen vorübergehend beschränkt oder unterbrochen wird, sind die Betreiber verpflichtet, dies mindestens drei Tage im Voraus durch Hinweis auf der Startseite von unternehmenskick.de oder per eMail an alle zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmer anzukündigen.
Änderung der Konditionen
Die Betreiber können die ergänzenden Konditionen für das Partnerprogramms ebenfalls jederzeit ändern. Auf die konkrete Vorgehensweise ausweislich der Änderungsregelung wird ausdrücklich verwiesen.
Änderung der AGB, Gerichtsstand, anwendbares Recht und sonstige abschließende Regelungen
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen. Die unwirksame Bestimmung ist von den Parteien durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages entspricht.
Die Betreiber können diese AGB jederzeit ändern, indem sie die Änderungen allen registrierten Teilnehmern per E-Mail mitteilen (Änderungsmitteilung). Widerspricht ein Teilnehmer der Änderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail, so gelten die neuen AGB als von ihm angenommen. Auf diese Wirkung des fehlenden Widerspruchs innerhalb der gesetzten Frist werden die Betreiber den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung noch einmal ausdrücklich hinweisen. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass die Betreiber den Teilnahmevertrag einschließlich der Vereinbarung zum Partnerprogramm z.B. im Nachgang zu seinem Widerspruch gegen die geänderten AGB ordentlich kündigen kann. Für Verkäufe, die zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung bereits stattgefunden haben, gilt weiterhin die bisherige Fassung der AGB.
Diese Vereinbarung sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehen, ist das Amtsgericht Dannenberg bzw. das Landgericht Lüneburg, unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nicht, wenn der Kunde kein Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinne des § 38 ZPO ist.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- 30% Provision auf den Nettoverkaufswert
- Kostenlose Teilnahme ohne Umsatzverpflichtung
- Cookieverweildauer:
365 Tage - Detaillierte Statistiken (z.B. Klicks und Verkäufe nach Tagen, Wochen, Monaten)
- Auszahlung monatlich
- Persönliche Unterstützung durch unser Partner-Team
- Auszahlungsuntergrenze: 50 €
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen.